Projekt „Bewegende Alteneinrichtungen und Pflegedienste 2.0“

Neue Impulse für Sport und Pflege

Der Anteil an pflegebedürftigen und älteren Menschen in Deutschland steigt stetig. Schon heute leben 3,4 Mio. pflegebedürftigen Menschen (Quelle: Destatis) im stationären oder ambulanten Pflegeverhältnis. Da hingehen, wo alte Menschen leben – Sport & Pflege Hand in Hand. Der Landessportbund NRW reagiert auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und richtet seinen Fokus auf diejenigen alten Menschen, die aufgrund ihrer Einschränkungen bzw. Pflegebedürftigkeit nicht mehr an den Angeboten des klassischen Sportbetriebes teilnehmen können. Sportvereine sollen daher ermutigt werden, sich zum beiderseitigen Vorteil verstärkt im Setting Altenpflege zu engagieren. Das Terrain Altenpflege eröffnet dem organisierten Sport eine Reihe von Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten und ist Herausforderung sowie zukunftsweisende Chance zugleich.

Der KSB Mettmann unterstützt das Projekt „Bewegende Alteneinrichtung und Pflegedienste 2.0“ (BAP 2.0) im Rahmen des Programms „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“ und steht interessierten Vereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin:

Iris Schubert 
Tel. 02104 - 976 100 
E-Mail senden

Das Projekt BAP 2.0
  • Das am 1. Juni 2019 gestartete Projekt „Bewegende Alteneinrichtungen und Pflegedienste 2.0“ (BAP 2.0) knüpft an die Erkenntnisse vorheriger Projektarbeit an und ist auf eine Laufzeit von 3 Jahren angelegt (06/2019 - 05/2022).
  • Ziel des Modellprojektes ist es, Bewegungsangebote für ältere und pflegebedürftige Menschen in aktiven Kooperationen (Tandems) zwischen Sportvereinen, Alteneinrichtungen und/oder Pflegediensten aufzubauen und als festen Bestandteil in pflegerische Versorgungsstrukturen nachhaltig zu etablieren.
  • Schlüsselfaktor Bewegung: Zahlreiche Studien belegen die unverzichtbare Bedeutung von Bewegung für den Erhalt und die Förderung von Mobilität, Alltagskompetenz und sozialer Teilhabe bis ins hohe Alter.
  • Anschubfinanzierung: Interessierte Sportvereine können mit einem Förderbetrag von bis zu 1.000 Euro unterstützt werden.
  • Das Projekt wird gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) und den Pflegekassen NRW.
Win-Win für beteiligte BAP-Tandems

Neben einer Profilierung und Vernetzung mit Akteuren in der Seniorenarbeit sowie in der Quartiersarbeit, bietet sich für Sportvereine die Möglichkeit, neue Zielgruppen, bestehend aus Bewohnern*innen, Angehörigen und Interessierten aus der Nachbarschaft zu erreichen. Auch Mitarbeitende aus der stationären und ambulanten Pflege können durch BAP 2.0 über gesundheitsorientierte Bewegungsangebote einbezogen und begeistert werden. Alteneinrichtungen und ambulante Pflegedienste schaffen durch neue Bewegungsangebote mehr Lebensqualität und Wohlbefinden für Bewohner*innen, Gäste, Mitarbeitende sowie für Menschen aus dem Quartier!

Mitmachen und Anschubfinanzierung nutzen

Um im Projekt mitzuarbeiten, müssen Sportvereine ein neues Bewegungsangebot konzipieren und mit einem Tandem-Partner aus der Pflege vor Ort umsetzen. Abgesichert durch eine Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 1.000 Euro, können Sportvereine diese Form der Kooperation erproben und später an Hand der gesammelten Erfahrungen eigenständig fortführen. Ob Rollator-Walking oder Hockergymnastik, Sturzprävention oder Gehtraining, Tanzen oder Boule, bewegtes Gehirntraining oder Programme zum Erhalt von Kraft und Beweglichkeit - die Möglichkeiten für ein freudvolles und sinnstiftendes Bewegungsengagement in Einrichtungen der Altenpflege sind vielfältig!

Weitere Informationen zum Projekt BAP 2.0, alle nötigen Unterlagen zur Teilnahme sowie Erläuterungen zu den formalen Anforderungen finden Sie hier.

Gütesiegel: Anerkannter Projektpartner "Bewegende Alteneinrichtungen und Pflegedienste"

Um die Qualität der Bewegungsangebote vor Ort und die Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und ambulanten sowie stationären Pflegeeinrichtungen nachhaltig zu sichern, verleiht der Landessportbund Nordrhein-Westfalen ein Gütesiegel für anerkannte Projektpartner „Bewegende Alteneinrichtungen und Pflegedienste 2.0“ (BAP 2.0).  Durch das Gütesiegel wird den aktiven Tandems, bestehend aus Sportvereinen und ambulanten/ stationären Pflegeeinrichtung die Verankerung von Bewegungsangeboten im Umgang mit den Bewohnern*innen im Gesamtkonzept der Einrichtung bestätigt. 
Um das Gütesiegel „Bewegende Alteneinrichtung und Pflegedienste “ zu beantragen, müssen Einrichtungen in Kooperation mit einem Sportverein folgende Qualitätskriterien erfüllen:

 

  1. Es wurde eine schriftliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Tandem zwischen dem Sportverein und der Alteneinrichtung bzw. dem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen.
  2. Das Bewegungsangebot in einer stationären oder ambulanten Einrichtung besteht zum Zeitpunkt der Beantragung des Gütesiegels nachweislich seit mindestens 6 Monaten und wird mindestens 1x pro Woche durchgeführt.
  3. Die Übungsleitung des Sportvereins, die das Bewegungsangebot vor Ort umsetzt, verfügt nachweislich mindestens über eine gültige Übungsleiter C-Lizenz mit themenspezifischer Weiterbildung im Umfang von 8 LE.
  4. Die Kooperationspartner bestätigen im Antrag zur Verleihung des Gütesiegels, die Beachtung der Handlungsempfehlungen zur sicheren Nutzung nicht normierter Sport- und Bewegungsräume für den Sport der Älteren der Stiftung Sicherheit im Sport einzuhalten.
  5. Um die Aspekte der nachhaltigen Bewegungsförderung zu sichern, implementiert die Pflegeeinrichtung bzw. der ambulante Pflegedienst die Bewegungsförderung als Qualitätsstandart im Qualitätsmanagement (QM-Handbuch).
  6. Zur Erhaltung und Qualitätssicherung findet mindestens einmal jährlich eine Veranstaltung der Tandempartner statt, bei der die Zusammenarbeit und die Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaft „Bewegenden Alteneirichtungen und Pflegedienste 2.0“ (BAP 2.0) der Öffentlichkeit vorgestellt werden.