Höhere Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten - Änderungen in 2021
Gute Nachricht für gemeinnützige Sportvereine: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 zahlreiche Entlastungen für gemeinnützige Vereine beschlossen. Die Änderungen im Überblick:
- Anhebung des Übungsleiter-Freibetrages von 2.400 € auf 3.000 €
- Anhebung des Ehrenamts-Freibetrages von 720 € auf 840 €
- Anhebung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 € auf 45.000 €
- Anhebung der Kleinbetragsspende von 200 € auf 300 €
- Aufhebung der Pflicht, zufließende Mittel zeitnah verwenden zu müssen, soweit die jährlichen Einnahmen 45.000 € nicht übersteigen
Die Änderungen treten zum 01.01.2021 in Kraft.