Förderprogramme 1000x1000 & Förderung der Übungsarbeit

KSB ME: Auch im Haushaltsjahr 2021 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW Sportfördermittel in folgenden Programmen zur Verfügung:

Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt-bzw. Kreissportbund sind. Vor dem Hintergrund der Pandemiebedingten Einschränkungen im Aus-und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.

Antragsverfahren 2021: Eine Antragstellung ist ab dem15.03.2021möglich! Bitte stellen Sie die Förderanträgebis zum 09.06.2021. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.
Entsprechend Nr. 7.1 der Förderrichtlinie werden später eingehende Anträge in derReihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und können auf Basis eventueller Rückflussmittel aus den Vorjahren nachträglich bewilligt werden. Dabei kann nicht garantiert werden, dass nochentsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW (foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden. Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.

Weitere Informationen unter:http://go.lsb.nrw/uel2021 

Bei Rückfragen oder technischen Problemen wenden SIe sich gerne direkt an den LSB NRW:

uebungsarbeit@lsb.nrw
0203 7381-985


1000x1000 Anerkennung für den Sportverein

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt bzw. Kreissportbund sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2021–31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkt zuordnen lassen.

Für das Jahr 2021 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation
  • Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • RehaSport

Der Förderschwerpunkt „RehaSport“ wird im Jahr 2021 zusätzlich in den Förderkatalog aufgenommen. Es ist möglich, auch solche Angebote über das Programm „1000x1000“ zu fördern, die nicht zertifiziert sind.
Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Auch im Jahr 2021 wird ein besonderes Augenmerk auf den Förderschwerpunkt „Inklusion“ gelegt. Die ersten 500 Maßnahmen mit diesem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert.

Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.

Antragsverfahren 2021: Eine Antragstellung ist ab dem 15.03.2021 möglich!

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW (foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden.
Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.

Weitere Informationen zum Förderverfahren unter http://go.lsb.nrw/1000x1000 

Bei Rückfragen oder technischen Problemen wenden Sie sich gerne an den LSB NRW

1000x1000@lsb.nrw 
0203 7381- 900